Für Pferdebesitzer ist die Reitpferdeversicherung zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings ist der Abschluss unbedingt empfehlenswert, da der Pferdebesitzer für alle Schäden haftet, welche das Pferd anrichtet. Der Grund hierfür ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Sie ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und gilt für alle Halter sogenannter Luxustiere. Im § 833 BGB ist wie folgt geregelt:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten oder Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
So ist es, dass bei Pferden der Halter die Gefährdungshaftung für sein Tier übernehmen muss. Bei der Gefährdungshaftung wird auch das Wesen des Pferdes berücksichtigt. Pferde sind klassische Fluchttiere. Erschrecken sie sich oder droht möglicherweise Gefahr, laufen Pferde davon. Ist die Flucht unmöglich, so verteidigen sie sich durch Beißen oder Treten. Auch Pferde, die sonst als besonders ausgeglichen und friedlich gelten, zeigen in extremen Situationen dieses Verhalten.
Deshalb sollte JEDER Pferdebesitzer eine Reitpferdeversicherung abschließen.